Nutzungsvereinbarung über die Absicherung und Nutzung eines WLAN-Gastzugangs
1. Gestattung der Nutzung
Der Inhaber stellt dem Gast für die Dauer seines Aufenthalts in der Ferienwohnung einen Zugang zum Internet über das WLAN-GästewLAN zur Verfügung. Die Bereitstellung ist eine freiwillige, unentgeltliche Gefälligkeit und kann jederzeit widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung oder eine bestimmte Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs besteht nicht.
2. Zugangsdaten und Weitergabe
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangsdaten (Netzwerkname und Passwort) oder durch Bestätigung der Vorschaltseite. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten streng geheim zu halten. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an unbefugte Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
3. Pflichten des Gastes und verbotene Nutzung
Der Gast ist für alle Aktivitäten, die über seinen Gastzugang abgewickelt werden, selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu nutzen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
- Das Anbieten, Streamen, Up- oder Downloaden von urheberrechtlich geschützten Inhalten über illegale Tauschbörsen (Filesharing, Peer-to-Peer-Netzwerke, illegale Streaming-Portale).
- Der Aufruf, das Herunterladen oder die Verbreitung von verfassungswidrigen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalten.
- Die Nutzung für den Versand von Spam-Mails, Phishing oder sonstige betrügerische Aktivitäten.
- Das Durchführen von Cyberangriffen, Hacking oder die Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Trojaner).
Falls der Gast über das WLAN kostenpflichtige Rechtsgeschäfte tätigt (z. B. Online-Shopping, In-App-Käufe), geschieht dies ausschließlich auf eigene Kosten und Gefahr des Gastes.
4. Haftungsausschluss und Freistellung von Ansprüchen
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Inhaber übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräten des Gastes (z. B. durch Viren) oder für Datenverlust.
Sollte der Inhaber durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des WLANs durch den Gast von Dritten (z. B. durch Abmahnanwälte wegen Filesharing) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Gast, den Inhaber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen und den Kosten der Rechtsverteidigung (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) vollumfänglich freizustellen.
5. Datenschutz
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben können durch den Router technische Verbindungsdaten (wie die MAC-Adresse des Geräts und zugewiesene IP-Adressen) temporär erfasst und automatisiert protokolliert werden, um Missbrauch nachzuvollziehen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber Ermittlungsbehörden.
